Praxisnahe Fallbeispiele – Verwaltungsstrafrecht
Ein Lenker erhält eine Strafverfügung wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung von 74 km/h in einem mit 50 km/h beschränkten Bereich. Er ist der Ansicht, dass das entsprechende Verkehrszeichen aufgrund einer Baustellensituation und eines abgestellten LKWs nur eingeschränkt oder gar nicht sichtbar war. Der entscheidende Fehler lag darin, dass der Betroffene die Strafe sofort bezahlt hat, anstatt die Situation rechtlich prüfen zu lassen. Dadurch wurde die Strafverfügung rechtskräftig. Vermeidbar wäre dies gewesen, indem die Verkehrssituation umgehend dokumentiert worden wäre, etwa durch Fotos oder Videos der Sichtbehinderung. Zusätzlich hätte innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen Einspruch erhoben werden müssen. Die frühzeitige Einschaltung einer spezialisierten Kanzlei wie DGRA hätte oft dazu geführt, dass eine nachweisbare Sichtbeeinträchtigung berücksichtigt und die Strafe reduziert oder sogar eingestellt worden wäre.
Eine Lenkerin steht im Stau, das Fahrzeug bewegt sich nicht, und sie bedient kurz ihr Mobiltelefon. In der Folge wird sie wegen Handybenutzung am Steuer angezeigt. Der Fehler bestand darin, dass sie gegenüber der Behörde lediglich mündlich argumentierte und keine rechtlich fundierte Stellungnahme abgab. Rechtlich ist zu beachten, dass das Handyverbot grundsätzlich auch dann gilt, wenn der Verkehr nicht eindeutig als ruhend einzustufen ist, etwa bei Stau oder an einer Ampel. In solchen Situationen wäre es sinnvoll gewesen, einen Rechtsanwalt einzuschalten und eine schriftliche Stellungnahme einzubringen. Der Hinweis auf fehlenden Vorsatz, eine geringe Gefährdung sowie auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann in der Praxis häufig zu einer Strafmilderung führen.
Ein Mann verliert seinen Führerschein und fährt dennoch weiter, da er davon ausgeht, dass er die Prüfung bereits bestanden hat und somit fahren dürfe. Bei einer Kontrolle wird ihm das Fahren ohne gültige Lenkberechtigung vorgeworfen. Der Fehler liegt in der Verwechslung zwischen dem bloßen Besitz eines Führerscheins und der rechtlichen Existenz der Lenkberechtigung. Vermeidbar wäre dies gewesen, indem umgehend ein Ersatzführerschein beantragt worden wäre. Bis zur Ausstellung hätte zumindest ein Bescheid oder eine Bestätigung der Behörde mitgeführt werden sollen. Im Fall einer Anzeige wäre es wichtig gewesen, sofort prüfen zu lassen, ob ein Einspruch sinnvoll ist, da sich die Strafe unter Umständen reduzieren lässt, wenn keine Gefährdung vorlag und der Verlust unverzüglich gemeldet wurde.
Beim Ausparken streift eine Lenkerin ein anderes Fahrzeug leicht. Da sie keinen nennenswerten Schaden erkennt, fährt sie weiter. Eine Kamera zeichnet den Vorfall auf, woraufhin eine Verwaltungsstrafe wegen Verletzung der Anhalte- und Verständigungspflicht verhängt wird. Der Fehler bestand darin, die gesetzliche Pflicht zu unterschätzen, auch bei geringfügigsten Schäden anzuhalten und die erforderlichen Verständigungsschritte zu setzen. Vermeidbar wäre der Vorwurf gewesen, wenn die Lenkerin stehen geblieben wäre, entweder sofort die Polizei verständigt oder zumindest ihre Kontaktdaten hinterlassen hätte. Bei einem solchen Vorwurf ist eine juristische Verteidigung besonders wichtig, da es häufig auf Vorsatz oder Unwissenheit ankommt und Verwaltungsgerichte hier durchaus differenziert entscheiden.
Ein Gewerbebetrieb wird mit einer hohen Verwaltungsstrafe belegt, weil ein Mitarbeiter gegen eine gewerberechtliche Vorschrift verstoßen hat. Der Inhaber hatte von dem Verstoß keine Kenntnis. Der Fehler lag darin, dass keine klaren internen Zuständigkeitsregelungen bestanden und Verantwortlichkeiten nicht dokumentiert waren. Vermeidbar wäre dies gewesen, indem ein verantwortlicher Beauftragter im Sinn des Verwaltungsstrafgesetzes schriftlich bestellt worden wäre. Zusätzlich hätten regelmäßige Mitarbeiterschulungen und klare interne Anweisungen zur Einhaltung der Vorschriften beitragen können. Im Fall einer Anzeige sollte geprüft werden, ob ein Einwand mangelnder Zurechnung oder fehlender persönlicher Verantwortlichkeit möglich ist. In der Praxis kann DGRA häufig erreichen, dass eine solche Strafe reduziert oder sogar aufgehoben wird.


