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Immobilienrecht

→ Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist eine bedeutende Entscheidung: rechtlich, finanziell und persönlich.

→ Als Ihr Experte auf diesem Gebiet sorge ich dafür, dass Ihr Immobilienkaufvertrag rechtsicher, klar und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Ich übernehme für Sie die gesamte Abwicklung: von der sorgfältigen Vertragsgestaltung über die Treuhandabwicklung bis zur grundbücherlichen Durchführung/Eintragung. 

Dabei prüfe ich alle relevanten Unterlagen, kläre offene Fragen und achte darauf, dass Ihre Interessen optimal gewahrt werden – ob beim Kauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks.

Mit präziser rechtlicher Beratung, transparenter Kommunikation und effizienter Umsetzung begleite ich Sie zuverlässig bis zur sicheren Eigentumsübertragung. 

In diesem Zusammenhang ist mir auch - im Sinne meiner Mandanten - besonders wichtig, dass die Abwicklung sehr rasch durchgeführt wird.

So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr neues Zuhause oder Ihre erfolgreiche Investition.

Wie läuft eine Kaufvertragsabwicklung grundsätzlich ab?

Die Abwicklung eines Kaufvertrages umfasst zahlreiche Schritte und erfordert die Mitwirkung mehrerer Stellen. Am Beginn steht stets die Sammlung aller relevanten Daten und Unterlagen, wie etwa Objektdaten, Grundbuchsauszug, Personaldaten, Kaufpreis, und Bekanntgabe besondere Vereinbarungen. Auf dieser Grundlage wird der Kaufvertrag erstellt und mit allen Parteien abgestimmt, sodass die getroffenen Vereinbarungen inhaltlich korrekt und klar festgehalten sind.

Ist der Entwurf fertiggestellt, erfolgt die beglaubigte Unterfertigung des Kaufvertrages. Das bedeutet, dass die Unterschriften aller Parteien von einem Notar bestätigt werden müssen, damit der Vertrag für das Grundbuch verwendbar ist. Benötigt die kaufende Partei eine Fremdfinanzierung, ist zusätzlich eine Pfandurkunde erforderlich, die sowohl von der finanzierenden Bank als auch von den Käuferinnen und Käufern unterzeichnet und beglaubigt wird. Diese Pfandurkunde kann bereits vor oder auch erst nach der Vertragsunterfertigung beigebracht werden. Sind noch Lasten - wie etwa ein „Belastungs- und Veräußerungsverbot“ oder alten Hypotheken - im Grundbuch eingetragen, so muss hier jeweils  eineLöschungserklärung der Berechtigten Personen bzw. der betroffenen Gläubiger beigebracht werden, damit die Übertragung der Immobilie (wie zumeist vereinbart) lastenfrei erfolgen kann. Die entsprechende Urkunden müssen ebenfalls beglaubigt unterfertigt werden.

Für die Beglaubigung nimmt der Notar die unterfertigten Urkunden mit und im Notariat erfolgt die formale Nachbearbeitung (er bringt die Beglaubigungsklausel an, versieht das Dokument mit Stempel und Siegel und kontrolliert, ob alle rechtlichen Erfordernisse - wie Datum, Ort, Identitätsfeststellung der Unterzeichner, richtige Personaldaten etc. - korrekt enthalten sind und anschließend wird die Urkunde „gebunden“ an den Kaufvertragserrichter (rück-)übermittelt. Dieser ganze Vorgang dauert üblicherweise einige Tage.

Anschließend können Kaufpreis, Steuern und Gebühren entsprechend dem Treuhandplan sicher auf das vorgesehene Treuhandkonto bzw. das Gebührenkonto überwiesen werden. Damit einhergehend führen wir die Selbstberechnung von Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr durch. Diese Selbstberechnung ist eine gesetzliche Voraussetzung, ohne die ein Grundbuchsantrag nicht eingebracht werden darf. Auch die Selbstberechnung der allenfalls vom Verkäufer zu entrichtenden Immobilienertragsteuer erfolgt in diesem Rahmen.

Sobald sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen – das heißt Kaufvertrag, allenfalls Pfandurkunde und Löschungserklärungen sowie die Nachweise über die Selbstberechnung – bringen wir den Antrag auf Eintragung beim Grundbuchsgericht ein. Dort wird schließlich das Eigentumsrecht der Käuferinnen und Käufer eingetragen, vereinbarte Lasten gelöscht und, falls erforderlich, die Pfandurkunde eingetragen.

Nachdem Erhalt des gerichtlichen „Eintragungsbeschlusses“ wird die Auszahlung des Kaufpreiserlages vorgenommen und die Abwicklung ist (erfolgreich) beendet.

Die Übergabe der Immobilie erfolgt meist - je nach Vereinbarung - ab dem Zeitpunkt des vollständigen Erlags von Kaufpreis, Gebühren und Steuern auf den dafür vorgesehenen Konten oder mit Vorlage des Eintragungsbeschlusses.

Uns ist bewusst, dass der Erwerb einer Immobilie für Sie von großer Bedeutung ist. Wir sichern Ihnen daher zu, unser Möglichstes zu tun, um eine für Sie sichere, transparente und angenehme Abwicklung zu gewährleisten, und danken Ihnen gleichzeitig für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen.

Besprechungsraum der DGRA Kanzlei – persönliche Atmosphäre in Wien

Mag. David Griesbacher

mpfangsbereich der DGRA Kanzlei Wien – moderner Raum für persönliche Rechtsberatung im Verwaltungsstrafrecht
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