Was ist ein Unfall im Sinn der Versicherung?
Nach den in Österreich üblichen Bedingungen der privaten Unfallversicherung liegt ein Unfall vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung verursacht. Strittig sind vor allem Schäden bei alltäglichen Bewegungen wie Heben oder Drehen, etwa Sehnen- und Meniskus-Risse oder Bandscheibenvorfälle, weil Versicherungen hier häufig auf Vorerkrankungen oder Abnützung verweisen und die Leistung ablehnen.
Wann liegt ein Unfall im Sinn der privaten Unfallversicherung vor?
Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass jede Verletzung automatisch ein versicherter Unfall ist. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass gerade über die Frage, ob überhaupt ein Unfall im Sinn der privaten Unfallversicherung vorliegt, häufig gestritten wird. Lehnt die Versicherung ihre Leistung mit der Begründung ab, es liege kein versicherter Unfall vor, sind Betroffene oftmals verunsichert. Dabei hängt die Antwort in erster Linie von den jeweiligen Versicherungsbedingungen und den Umständen des Einzelfalls ab.
Nach den in Österreich üblichen Versicherungsbedingungen ist ein Unfall grundsätzlich ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung verursacht. Diese Definition klingt zunächst einfach, führt in der Praxis jedoch immer wieder zu schwierigen Abgrenzungsfragen. Nicht jede Verletzung ist automatisch ein versicherter Unfall, gleichzeitig sind aber viele Schadensfälle versichert, obwohl auf den ersten Blick keine klassische Gewalteinwirkung erkennbar ist.
Welche Ereignisse gelten als Unfall?
Ein Unfall im Sinn der privaten Unfallversicherung liegt häufig nach Stürzen, Verkehrsunfällen, Skiunfällen, Fahrradunfällen oder Sportunfällen vor. Ebenso können Verletzungen durch herabfallende Gegenstände, Tierbisse oder andere plötzlich eintretende Ereignisse unter den Versicherungsschutz fallen.
Schwieriger wird die rechtliche Beurteilung bei Verletzungen, die während einer alltäglichen Bewegung entstehen. Reißt beispielsweise beim Heben einer schweren Kiste eine Sehne oder wird bei einer Drehbewegung das Knie verletzt, stellt sich häufig die Frage, ob überhaupt ein Unfall vorliegt oder lediglich eine krankheitsbedingte Schädigung. Gerade in solchen Fällen kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen mit der Versicherung.
Auch bei Bandscheibenvorfällen, Meniskusverletzungen, Muskel- oder Sehnenrissen oder Schäden an der Rotatorenmanschette berufen sich Versicherungen häufig darauf, dass kein versicherter Unfall vorliege oder Vorerkrankungen maßgeblich zum Gesundheitsschaden beigetragen hätten.
Warum lehnen Versicherungen Leistungen bei Unfällen häufig ab?
Versicherungen prüfen nach einem gemeldeten Unfall regelmäßig, ob sämtliche Voraussetzungen eines versicherten Unfallereignisses erfüllt sind. Dabei wird insbesondere untersucht, ob tatsächlich eine plötzliche äußere Einwirkung vorlag oder ob Krankheiten beziehungsweise Abnützungserscheinungen den Gesundheitsschaden verursacht oder wesentlich mitverursacht haben.
Nicht selten argumentiert die Versicherung, dass bestehende degenerative Veränderungen, Arthrose oder andere Vorschäden die eigentliche Ursache der Beschwerden seien. Ob eine solche Leistungsablehnung berechtigt ist, lässt sich jedoch nur anhand der medizinischen Unterlagen, der Versicherungsbedingungen und der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilen.
Wir helfen Ihnen bei Streitigkeiten mit der Unfallversicherung
Die Frage, ob überhaupt ein versicherter Unfall vorliegt, gehört zu den häufigsten Streitpunkten in der privaten Unfallversicherung. Gleichzeitig handelt es sich oft um Verfahren mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen für die Betroffenen.
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