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Was ist ein Straferkenntnis, welche Auswirkungen können auf mich zukommen und was kann ich dagegen tun?

  • Patrick Griesbacher-Tafner
  • 4. Dez. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

1. Was ist ein Straferkenntnis?

 

Ein Straferkenntnis ist eine förmliche Entscheidung einer Verwaltungsbehörde, mit der jemand wegen einer Verwaltungsübertretung schuldig gesprochen und bestraft wird.

Rechtsgrundlage ist das Verwaltungsstrafgesetz (VStG).

 

Während eine Strafverfügung meist ohne Ermittlungsverfahren und ohne Anhörung erlassen wird, folgt das Straferkenntnis in der Regel nach einer behördlichen Untersuchung, also nachdem der Betroffene Gelegenheit hatte, sich zum Bespiel mithilfe einer „Stellungnahme" zu äußern oder Beweise vorzubringen.

 

Es ist damit der „zweite Schritt“ im Verwaltungsstrafverfahren:

Wenn etwa gegen eine Strafverfügung „Einspruch" erhoben wurde oder die Behörde den Sachverhalt von Anfang an genauer prüfen muss, endet dieses Verfahren häufig mit einem Straferkenntnis.

 


2. Der typische Ablauf eines Verwaltungsstrafverfahrens

 

Damit klar wird, wo das Straferkenntnis im Verfahren steht, hilft ein Blick auf den typischen Ablauf:


  • Anzeige oder Mitteilung (z. B. von der Polizei oder einer Kontrollstelle);

  • Lenkererhebung oder Aufforderung zur Rechtfertigung;

  • Ermittlungsverfahren durch die Behörde (Beweise, Stellungnahmen, Aktenlage);

  • Erlassung des Straferkenntnisses, wenn die Behörde zu dem Schluss kommt, dass eine Übertretung vorliegt.

 

Das Straferkenntnis enthält:


  • den Schuldspruch (Tatbeschreibung);

  • die Rechtsgrundlage (z. B. § 5 StVO);

  • die verhängte Strafe (z. B. Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe);

  • eine Begründung; sowie

  • eine Rechtsmittelbelehrung.

 


3. Welche Folgen kann ein Straferkenntnis haben?

 

Die Auswirkungen hängen – wie so oft – von der Art der Übertretung und der Höhe der Strafe ab.

 

a) Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe

 

Am häufigsten wird eine Geldstrafe verhängt. Wird diese nicht bezahlt, kann die Behörde eine Ersatzfreiheitsstrafe anordnen, also eine Haftstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit.

 

Die Strafe ist nach Eintritt der Rechtskraft vollstreckbar, etwa durch Lohnpfändung oder Exekution.

 

b) Führerschein, Gewerbe & Zuverlässigkeit

 

Ein Straferkenntnis kann auch Folgeentscheidungen auslösen:

  • bei Verkehrsdelikten: Vormerkung oder Führerscheinentzug;

  • bei Gewerbetreibenden: Zweifel an der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit;

  • bei wiederholten Übertretungen: Verschärfung künftiger Maßnahmen.

 

c) Staatsbürgerschaft

 

Dies ist ein Punkt, der häufig unterschätzt wird. Die Einwanderungsbehörde sieht sich bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft auch genau an, ob der Antragsteller in den letzten Jahren vor der Antragstellung Verwaltungsstrafverfahren aufweist. Ist dies der Fall, so stehen diese Strafen der Verleihung der Staatsbürgerschaft oft entgegen und es muss abwartet werden, bis diese Strafen durch Zeitablauf aus dem behördeninternen (nicht öffentlichen) Register gestrichen wurden.

 

d) Kein Strafregistereintrag

 

Ein wichtiges Detail: Ein Straferkenntnis führt nicht zu einem Eintrag im Strafregister; es handelt sich um Verwaltungsstrafrecht, nicht um Strafrecht im engeren Sinn.

Dennoch kann ein Straferkenntnis in bestimmten Berufsgruppen (z. B. bei öffentlichen Bediensteten, Ärzten oder Sicherheitsdiensten) dienstrechtliche Folgen haben.

 


4. Welche Rechtsmittel stehen mir gegen ein Straferkenntnis zu?

 

Gegen ein Straferkenntnis kann man Beschwerde an das zuständige Landesverwaltungsgericht (LVwG) erheben.

 

a) Frist und Form

 

Die Beschwerdefrist beträgt vier Wochen ab Zustellung.

Die Beschwerde muss schriftlich bei jener Behörde eingebracht werden, die das Straferkenntnis erlassen hat, also etwa bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat.

Sie wird dann an das Verwaltungsgericht weitergeleitet.

 

Die Beschwerde sollte jedenfalls enthalten

- gegen welches Straferkenntnis sie sich richtet;

- welche Punkte bekämpft werden;

- und ein konkretes Begehren (z. B. Aufhebung oder Herabsetzung der Strafe).

 


5. Was prüft das Verwaltungsgericht?

 

Das Landesverwaltungsgericht überprüft das Straferkenntnis in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Das bedeutet: Es kann den gesamten Fall neu beurteilen und dabei

  • Zeugen hören;

  • neue Beweise aufnehmen;

  • und auch die Strafe ändern oder aufheben.

 

Das Gericht kann aber auch das Straferkenntnis bestätigen oder sogar eine höhere Strafe verhängen, wenn es den Sachverhalt anders würdigt.

Deshalb sollte eine Beschwerde wohlüberlegt und am besten anwaltlich abgestimmt sein.

 

6. Wann ist eine Beschwerde sinnvoll?

 

Eine Beschwerde kann sich lohnen, wenn

  • der Sachverhalt unklar oder falsch beurteilt wurde;

  • die Beweise nicht ausreichend waren;

  • mildernde Umstände (z. B. Unbescholtenheit, geringes Verschulden) nicht berücksichtigt wurden;

  • oder die Strafe unverhältnismäßig hoch erscheint.

 

In manchen Fällen kann auch eine Antragstellung auf Herabsetzung der Strafe oder ein Vergleich mit der Behörde zweckmäßiger sein, je nach Verfahrenslage.

 


7. Fazit: Das Straferkenntnis ist kein Ende, sondern eine Chance zur Überprüfung

 

Ein Straferkenntnis ist keine Kleinigkeit. Es stellt eine förmliche Verurteilung im Verwaltungsrecht dar.

Wer ein solches Dokument erhält, sollte:


  • die vierwöchige Beschwerdefrist ernst nehmen;

  • den Inhalt genau prüfen;

  • und rechtzeitig juristischen Rat einholen.

 

Oft lässt sich im Beschwerdeverfahren noch viel erreichen, etwa durch die Vorlage neuer Beweise, durch rechtliche Argumentation oder durch Aufzeigen von Verfahrensmängeln.

 

Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie gerne dabei, die beste Strategie zu finden, ob für eine Anfechtung, eine Strafmilderung oder eine Verfahrenseinstellung.

 

Unsere Kanzlei hat schon viele Erfolge in Zusammenhang mit der Bekämpfung von Straferkenntnissen feiern können.

 

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abfeschlossen haben, so trägt in den meisten Fällen die Rechtsschutzversicherung die Vertretungskosten.

 
 
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