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Strafverfügung im Verwaltungsstrafrecht? Was bedeutet sie und was kann ich dagegen tun?

  • Patrick Griesbacher-Tafner
  • 4. Dez. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Wenn plötzlich eine „Strafverfügung“ von einer österreichischen Behörde im Briefkasten liegt, führt das oft zu Unsicherheit:


  • Ist das schon ein Strafregistereintrag? 

  • Muss ich das zahlen? 

  • Kann ich mich wehren?

 

In diesem Beitrag wird erklärt, was eine Verwaltungsstrafverfügung ist, welche Folgen sie haben kann und wie Sie richtig reagieren.

 


1. Was ist eine Strafverfügung im Verwaltungsstrafrecht?

 

Die Strafverfügung ist eine besondere Form der Strafentscheidung im Verwaltungsverfahren (§ 47 ff VStG).

 

Sie wird ohne vorherige Einvernahme oder Verhandlung erlassen und dient dazu, einfach gelagerte Verwaltungsübertretungen rasch zu erledigen.

 

Typische Fälle:

  • Parkverstöße;

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen;

  • Übertretungen nach dem Gewerberecht;

  • Verwaltungsübertretungen nach dem StVO, KFG, LMSVG usw.

 

Praktisch gibt es aber noch viel viel mehr Anwendungsfälle.

 

Die Strafverfügung enthält:

  • den Tatvorwurf;

  • die angewendeten Rechtsvorschriften;

  • die festgesetzte Geldstrafe samt Ersatzfreiheitsstrafe, sowie;

  • eine Rechtsmittelbelehrung.

 


2. Welche Auswirkungen kann eine Verwaltungsstrafverfügung haben?

 

Eine Verwaltungsstrafverfügung kann – sofern sie rechtskräftig wird – folgende Konsequenzen haben:

 

a) Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe

 

Wird die Geldstrafe nicht bezahlt, kann die Behörde die dafür festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe vollziehen.

 

b) Eintragung im Verkehrsregister

 

Verkehrsbezogene Verstöße können im Vormerkregister oder Verkehrsregister aufscheinen und zu Vormerkungen führen.

 

c) Führerscheinrelevante Folgen

 

Bei bestimmten Delikten (z. B. Alkohol, Handy am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen) kann ein Verwaltungsstrafverfahren Anlass für:


  • Nachschulungen;

  • Verkehrspsychologische Untersuchungen;

  • Führerscheinentzug;


sein.

 

d) Gewerberechtliche Konsequenzen

 

Mehrere Verwaltungsstrafen können die gewerberechtliche Zuverlässigkeit beeinträchtigen, etwa bei Geschäftsführern oder Gewerbeinhabern.

 

e) Kein Strafregistereintrag

 

Wichtig und oft beruhigend:

 

Eine Verwaltungsstrafe führt niemals zu einem Eintrag im Strafregister.

 

f) Staatsbürgerschaft

 

Dies ist ein Punkt, der häufig unterschätzt wird. Die Einwanderungsbehörde sieht sich bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft ua genau an, ob der Antragsteller in den letzten Jahren vor der Antragstellung Verwaltungsstrafverfahren aufweist. Ist dies der Fall, so stehen diese Strafen der Verleihung der Staatsbürgerschaft oft entgegen und es muss abgewartet werden, bis diese Strafen durch Zeitablauf aus dem behördeninternen (nicht öffentlichen) Register gestrichen wurden.

 


3. Was kann ich gegen eine Strafverfügung tun?

 

Sie müssen die Strafverfügung nicht automatisch akzeptieren.

 

Sie können innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung Einspruch erheben (§ 49 Abs 1 VStG).

 

a) Einspruch - Form und Frist


  • schriftlich (per Post, E-Mail, Online-Formular – je nach Behörde);

  • rechtzeitig innerhalb der 14-tägigen Frist;

  • bei jener Behörde einzubringen, die die Strafverfügung ausgestellt hat (z. B. Magistrat Wien, Bezirkshauptmannschaft).

 

Wichtig:

 

Das Einlangen zählt, nicht das Absendedatum.

 

Eine Begründung ist zwar nicht zwingend, aber meist sinnvoll.

 

b) Wirkung des Einspruchs

 

Mit einem fristgerechten Einspruch wird die Strafverfügung automatisch aufgehoben.

 

Danach:

  • leitet die Behörde ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren ein;

  • Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme;

  • die Behörde kann Beweise erheben; und

  • am Ende einen Bescheid (Straferkenntnis) erlassen.

 

Ohne Einspruch wird die Strafverfügung rechtskräftig und vollstreckbar.

 


4. Wann ist ein Einspruch sinnvoll?

 

Ein Einspruch empfiehlt sich insbesondere, wenn:

- Sie den Tatvorwurf bestreiten;

- der Sachverhalt unklar oder falsch festgestellt wurde;

- technische oder formale Fehler vorliegen (z. B. Messfehler, unrichtige Halterfeststellung);

- die Strafe zu hoch erscheint;

- gewerbe- oder führerscheinrechtliche Folgen drohen.

 

5. Fazit: Ruhe bewahren, Frist beachten, Rechtsrat einholen

 

Eine Verwaltungsstrafverfügung ist unangenehm, aber kein Grund zur Panik. Sie ist vor allem eines: anfechtbar.

 

Wichtig ist:

  • Zustelldatum kontrollieren;

  • 14-Tage-Frist einhalten;

  • rechtlich prüfen lassen, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

 

Oft lässt sich im Verfahren noch viel erreichen, etwa durch die Vorlage neuer Beweise, durch rechtliche oder faktische Argumentation oder durch Aufzeigen von Verfahrensmängeln.

 

Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie gerne dabei, die beste Strategie zu finden, ob für eine Anfechtung, eine Strafmilderung oder eine Verfahrenseinstellung.

 

Unsere Kanzlei hat schon viele Erfolge in Zusammenhang mit der Bekämpfung von Strafverfügungen feiern können.

 

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so trägt in den meisten Fällen die Rechtsschutzversicherung die Vertretungskosten.

 
 
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