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Brandschaden Adventkranz

  • 27. Feb.
  • 3 Min. Lesezeit

Versicherung zahlt nicht nach Wohnungsbrand? Wie die Klärung der Brandursache zur vollständigen Versicherungsleistung führte


Ein Brandfall in der Wohnung stellt Versicherungsnehmer häufig vor erhebliche rechtliche und finanzielle Herausforderungen. Neben den unmittelbaren Schäden am Inventar und an der Bausubstanz entstehen nicht selten Konflikte mit der Gebäudeversicherung oder Haushaltsversicherung. Besonders problematisch sind Konstellationen, in denen die Brandursache nicht eindeutig festgestellt werden kann und die Versicherung eine Leistungsablehnung oder Kürzung der Versicherungsleistung prüft.


Ein Fall aus meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in Wien mit Spezialisierung auf Versicherungsrecht zeigt exemplarisch, welche entscheidende Bedeutung eine fundierte Beweissicherung und eine unabhängige sachverständige Analyse haben können.



Brandereignis in der Weihnachtszeit – Mehrere mögliche Ursachen


Ausgangspunkt des Versicherungsfalls war ein Wohnungsbrand während der Weihnachtszeit. Die Versicherungsnehmerin hatte vor dem Verlassen der Wohnung eine Kerze auf ihrem Adventkranz angezündet und diese nach eigener Wahrnehmung ordnungsgemäß gelöscht. Dennoch kam es kurze Zeit später zu einem Brand. Der Adventkranz befand sich auf einem Tisch, unmittelbar dahinter war eine Steckdose beziehungsweise eine elektrische Installation angebracht.


Bereits diese Ausgangssituation verdeutlicht eine typische Problematik bei Brandschäden: In Betracht kommen häufig mehrere potenzielle Brandursachen. Sowohl offene Flammen als auch technische Defekte im Bereich der Elektroinstallation können als Auslöser eines Brandes relevant sein. Gerade bei Wohnungsbränden ist daher eine präzise technische Untersuchung von zentraler Bedeutung.



Unklare Begutachtung durch die Versicherung – Erhebliches Risiko


Im Zuge der Schadenabwicklung wurde durch die Versicherung ein Sachverständiger beigezogen. Dessen Einschätzung führte jedoch zu keiner eindeutigen Festlegung, vielmehr wurden mehrere mögliche Ursachen diskutiert. Solche Konstellationen sind im Versicherungsrecht keineswegs ungewöhnlich, bergen jedoch erhebliche Risiken für Versicherungsnehmer.


Wäre die Kerze als Brandursache angenommen worden, hätte die Versicherung argumentieren können, dass grobe Fahrlässigkeit vorliege. Gerade bei Brandereignissen im Zusammenhang mit Kerzen, Adventkränzen oder offenen Flammen wird dieser Einwand von Versicherungen regelmäßig erhoben. Die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein und reichen von Leistungskürzungen bis hin zur vollständigen Leistungsfreiheit.



Gefahr für die Beweislage durch rasche Sanierungsmaßnahmen


Eine zusätzliche Schwierigkeit ergab sich daraus, dass bereits kurz nach dem Brand mit Aufräum- und Sanierungsarbeiten begonnen wurde. Veränderungen an der Schadenstelle können die spätere Klärung der Brandursache erheblich beeinträchtigen. In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass entscheidende Spuren beseitigt werden, bevor eine fundierte technische Analyse erfolgt ist.


Gerade bei strittigen Brandursachen kann dies die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Versicherung wesentlich erschweren.



Unabhängige Beweissicherung – Privatgutachten als entscheidender Faktor


Vor diesem Hintergrund wurde die Angelegenheit frühzeitig meiner Kanzlei in Wien zur rechtlichen Begleitung übergeben. Aufgrund der unklaren Gutachterlage und der drohenden Beweisprobleme wurde umgehend ein unabhängiger Privatgutachter mit der Untersuchung beauftragt. Ziel war die objektive Analyse der Brandumstände sowie die Sicherung der vorhandenen Spuren.


Die versicherungsrechtliche Praxis zeigt, dass eine eigenständige technische Begutachtung häufig entscheidend sein kann, insbesondere wenn die Einschätzungen der Versicherung keine eindeutige Grundlage bieten.



Elektroinstallation als Brandursache – Keine grobe Fahrlässigkeit


Der Privatgutachter gelangte nach eingehender Untersuchung zu einem klaren Ergebnis. Als sehr wahrscheinliche Brandursache wurde die im unmittelbaren Bereich des Adventkranzes befindliche Elektroinstallation beziehungsweise die Steckdose identifiziert. Damit veränderte sich die versicherungsrechtliche Bewertung des Schadensfalls grundlegend.


Anstelle eines potenziell problematischen Szenarios mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit lag nun ein technischer Defekt nahe. Eine anspruchsmindernde Verantwortlichkeit der Versicherungsnehmerin konnte daraus nicht abgeleitet werden.



Volle Versicherungsleistung trotz anfänglicher Unsicherheit


Auf Grundlage der sachverständigen Feststellungen konnte die rechtliche Argumentation gegenüber der Versicherung zielgerichtet aufgebaut werden. Die Versicherung regulierte den Schaden schließlich vollständig und zahlte die gesamte Versicherungssumme aus. Der Fall verdeutlicht anschaulich, dass die präzise Klärung der Brandursache im Versicherungsfall oftmals über die Leistungspflicht entscheidet.


Unklare oder vorschnell akzeptierte Begutachtungen können erhebliche wirtschaftliche Nachteile nach sich ziehen, während eine fundierte Gegenprüfung die Rechtsposition entscheidend stärken kann.



Rechtsschutzversicherung erleichtert Rechtsdurchsetzung


Für die Versicherungsnehmerin erwies sich zudem ihre Rechtsschutzversicherung als wesentlicher Vorteil.


Die Kosten der anwaltlichen Vertretung sowie der sachverständigen Begutachtung wurden übernommen. Gerade bei größeren Brandschäden kann eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Durchsetzung berechtigter Ansprüche erheblich erleichtern.



Conclusio – Brandursache und Beweissicherung sind oft entscheidend


Der geschilderte Fall zeigt exemplarisch, welche zentrale Bedeutung die Beweissicherung und die objektive Klärung der Brandursache bei Wohnungsbränden haben. Leistungsablehnungen oder Kürzungen der Versicherung sind rechtlich keineswegs selbstverständlich und bedürfen einer sorgfältigen Prüfung.


Als Rechtsanwalt in Wien mit Spezialisierung auf Versicherungsrecht unterstütze ich Versicherungsnehmer regelmäßig bei Brandschäden, Streitigkeiten mit Gebäudeversicherungen und Haushaltsversicherungen sowie bei Fragen der groben Fahrlässigkeit und der Versicherungsleistung. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann entscheidend sein, um Ansprüche gegenüber der Versicherung erfolgreich durchzusetzen.

 
 
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