Die vollständige Kaufvertragsabwicklung durch einen Rechtsanwalt umfasst mehrere aufeinander abgestimmte Schritte, die eine rechtssichere und reibungslose Immobilienübertragung gewährleisten.
Zu Beginn steht die rechtliche Prüfung der maßgeblichen Unterlagen. Dazu zählen insbesondere die Einsicht in aktuelle Grundbuchsauszüge, die Prüfung bestehender Lasten, Pfandrechte und Dienstbarkeiten, die Kontrolle der Flächenwidmung sowie die Durchsicht von Wohnungseigentumsunterlagen. Ebenso werden baurechtliche Aspekte, bestehende Nutzungsbewilligungen und die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung geprüft.
Im nächsten Schritt erfolgt die Vertragserrichtung. Dabei wird der Kaufvertrag rechtlich korrekt entworfen und auf die konkrete Transaktion abgestimmt. Bestandteil sind unter anderem die Aufsandungserklärung, allfällige Ranganmerkungen oder sonstige Anmerkungen im Grundbuch sowie die klare Regelung sämtlicher Bedingungen und Fristen, die für die Vertragsparteien relevant sind.
Ein wesentlicher Teil der Kaufvertragsabwicklung ist die Treuhandabwicklung. Der Rechtsanwalt erledigt die Kommunikation mit der Bank betreffend einzutragende bzw. zu löschende Pfandrechte, registriert die Treuhandschaft im Treuhandregister, überwacht die fristgerechte Kaufpreiszahlung, leitet den Kaufpreis nach den vereinbarten Voraussetzungen an den Verkäufer weiter und sorgt für die Überwachung der Löschung bestehender Pfandrechte. Gegebenenfalls erfolgt auch die Auszahlung an Banken oder sonstige Gläubiger.
Darüber hinaus übernimmt der Rechtsanwalt sämtliche erforderlichen Behördenwege. Dazu gehören die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer, die Durchführung der Gebührenanzeigen, die Antragstellung auf Grundbuchseintragung sowie die laufende Kommunikation mit dem zuständigen Bezirksgericht.
Ein weiterer zentraler Punkt ist das Eintragungsmanagement. Hier wird die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch veranlasst, ebenso die Eintragung von Pfandrechten oder Dienstbarkeiten. Falls die Voraussetzungen vorliegen, wird auch ein Antrag auf Gebührenbefreiung gemäß § 25a GGG gestellt.
Den Abschluss der Kaufvertragsabwicklung bildet die Kontrolle der endgültigen Grundbuchseintragungen. Nach erfolgreicher Eintragung erfolgt die Herausgabe der relevanten Urkunden an die Parteien sowie die ordnungsgemäße Archivierung der Vertrags- und Abwicklungsunterlagen. Dadurch ist sichergestellt, dass der Immobilienkauf rechtlich abgeschlossen und dauerhaft dokumentiert ist.


