DGRA und das Immobilienrecht
DGRA übernimmt für Sie die vollständige rechtliche Abwicklung Ihres Immobilienkaufs – von der sorgfältigen Vertragsgestaltung über die Treuhandabwicklung bis hin zur grundbücherlichen Durchführung und Eintragung des Eigentumsrechts.
Dabei prüft DGRA sämtliche relevanten Unterlagen, klärt offene Fragen und stellt sicher, dass Ihre Interessen in jeder Phase des Kaufprozesses optimal gewahrt werden – unabhängig davon, ob es sich um den Kauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks handelt.
Durch präzise rechtliche Beratung, transparente Kommunikation und eine effiziente Umsetzung begleitet DGRA Sie zuverlässig bis zur sicheren Eigentumsübertragung. Im Sinne der Mandantinnen und Mandanten legt DGRA dabei besonderen Wert auf eine rasch und strukturiert durchgeführte Abwicklung, damit unnötige Verzögerungen vermieden werden.
So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr neues Zuhause oder Ihre erfolgreiche Immobilieninvestition. Die Abwicklung eines Kaufvertrages ist ein komplexer Prozess, der zahlreiche Einzelschritte umfasst und die Mitwirkung mehrerer Stellen erfordert.
Zu Beginn steht stets die Sammlung aller erforderlichen Daten und Unterlagen, wie etwa Objektdaten, ein aktueller Grundbuchsauszug, Personaldaten der Vertragsparteien, der vereinbarte Kaufpreis sowie die Bekanntgabe besonderer Vereinbarungen. Auf dieser Grundlage wird der Kaufvertrag erstellt und mit allen Parteien abgestimmt, sodass sämtliche Vereinbarungen rechtlich korrekt, klar und vollständig festgehalten sind.
Nach Fertigstellung des Vertragsentwurfs erfolgt die beglaubigte Unterfertigung des Kaufvertrages. Dabei werden die Unterschriften aller Vertragsparteien durch einen Notar beglaubigt, damit der Vertrag für die Verwendung im Grundbuch geeignet ist. Sofern die kaufende Partei eine Fremdfinanzierung in Anspruch nimmt, ist zusätzlich die Errichtung einer Pfandurkunde erforderlich, die sowohl von der finanzierenden Bank als auch von den Käuferinnen und Käufern unterzeichnet und beglaubigt wird.
Diese Pfandurkunde kann entweder bereits vor oder auch erst nach der Unterfertigung des Kaufvertrages beigebracht werden. Sind im Grundbuch noch Lasten eingetragen – etwa ein Belastungs- und Veräußerungsverbot oder bestehende Hypotheken –, müssen entsprechende Löschungserklärungen der berechtigten Personen oder Gläubiger beigebracht werden, damit die Übertragung der Immobilie – wie in der Praxis regelmäßig vereinbart – lastenfrei erfolgen kann. Auch diese Urkunden sind beglaubigt zu unterfertigen.
Im Zuge der Beglaubigung übernimmt das Notariat die formale Nachbearbeitung der unterfertigten Urkunden. Dabei werden die Beglaubigungsklauseln angebracht, die Dokumente mit Stempel und Siegel versehen und sämtliche rechtlichen Formerfordernisse – wie Datum, Ort, Identitätsfeststellung der Unterzeichner sowie korrekte Personaldaten – überprüft. Anschließend werden die gebundenen Urkunden an den Kaufvertragserrichter rückübermittelt. Dieser Vorgang nimmt üblicherweise mehrere Tage in Anspruch.
Sobald die beglaubigten Unterlagen vorliegen, können der Kaufpreis sowie die anfallenden Steuern und Gebühren gemäß Treuhandplan sicher auf das vorgesehene Treuhandkonto beziehungsweise Gebührenkonto überwiesen werden. In diesem Zusammenhang führt DGRA die gesetzlich vorgeschriebene Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebühr durch. Ohne diese Selbstberechnung darf kein Grundbuchsantrag eingebracht werden. Ebenso erfolgt in diesem Schritt die Selbstberechnung einer gegebenenfalls vom Verkäufer zu entrichtenden Immobilienertragsteuer.
Sobald sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen – insbesondere Kaufvertrag, gegebenenfalls Pfandurkunde, Löschungserklärungen sowie die Nachweise über die Selbstberechnung – bringt DGRA den Antrag auf Eintragung beim zuständigen Grundbuchsgericht ein. Dort wird das Eigentumsrecht der Käuferinnen und Käufer eingetragen, vereinbarte Lasten gelöscht und – sofern erforderlich – Pfandrechte grundbücherlich sichergestellt.
Nach Erhalt des gerichtlichen Eintragungsbeschlusses erfolgt die Auszahlung des Kaufpreiserlöses, womit die Abwicklung des Immobilienkaufs erfolgreich abgeschlossen ist.
Die Übergabe der Immobilie erfolgt – abhängig von der vertraglichen Vereinbarung – entweder ab dem Zeitpunkt des vollständigen Erlags von Kaufpreis, Steuern und Gebühren auf den vorgesehenen Konten oder mit Vorlage des grundbücherlichen Eintragungsbeschlusses.
DGRA ist sich bewusst, dass der Erwerb einer Immobilie für Sie von großer persönlicher und wirtschaftlicher Bedeutung ist.
Daher wird alles unternommen, um eine sichere, transparente und angenehme Immobilienabwicklung zu gewährleisten. DGRA bedankt sich zugleich für Ihr Vertrauen und Ihre Geduld während des gesamten Abwicklungsprozesses.


